Versicherungsvergleich bei IV Finanzservice GmbH

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Moped-Schildwechsel

Ab März gelten nur noch grüne Kennzeichen

Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2019 nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt bei mir erhältlich.

 

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungs-Kennzeichen?

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
  • E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • Motorisierte Krankenfahrstühle;
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

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